Heft 01/2013

Heft Januar 2013

"Blickpunkt Dienstleistung" Heft 13/01 - Inhalt

  • Start ins Jahr für die Zeitarbeit

  • Dr. Alexander Bissels § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG: Eine nur "vorübergehend" unklare gesetzliche Regelung?

  • Das ändert sich in diesem Jahr

  • Seminar der ARGE Werkverträge und Zeitarbeit am 29. November 2012 im Sheraton Flughafenhotel Frankfurt "Eine Lanze für den Werkvertrag"

  • Manpower Arbeitsmarktbarometer fürs erste Quartal 2013: München top, Ruhrgebiet flop Studie: Deutscher Arbeitsmarkt trotzt Wirtschaftsflaute

  • Eselsohren, überlastete Disponenten und dicke Personalakten verraten, wo in der Verwaltung das Potenzial schlummert Zeitfresser rauben Gewinne in der Zeitarbeit

  • Leiharbeit: Übernahmechance in Österreich kaum besser als in Deutschland

  • Entwicklungspotential erkennen, Vertriebsmitarbeiter stärken Verkaufsintelligenz in der Personaldienstleistung

  • Landwehr gratuliert RegioPersonal zum 10jährigen Jubiläum

  • Branchenzuschläge mit ver.di für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie abgeschlossen VGZ einigt sich mit ver.di

  • Trotz aller Unwägbarkeiten der Märkte: Wohlgefühl am Arbeitsplatz bei deutschen Berufstätigen auf neuem Höhepunkt JOB AG Arbeitsklima-Index steigt auf Spitzenwert 2012

  • Zeitarbeitsverbände zu den Überlegungen der BA Bundesagentur für Arbeit (BA) will die Zusammenarbeit mit der Zeitarbeitsbranche überdenken

  • BAP wendet sich entschieden gegen Diskriminierung der Zeitarbeit bei der Arbeitsvermittlung

  • iGZ-Bundesvorsitzende Ariane Durian appelliert an BA für faire Kooperation

  • Adecco Stellenindex Deutschland 60.812 untersuchte Angebote von Januar bis Oktober 2012

  • Fusion von drei Personaldienstleistern perfekt

  • prosoft: Jetzt mit neuer Seminarreihe „Praxiswissen Zeitarbeit“

  • Neuer DIHK-Arbeitsmarktreport veröffentlicht Fachkräfteengpässe bleiben eine Herausforderung

  • Randstad Arbeitsbarometer 4/2012: Deutschlands Arbeitnehmer sind für 2013 optimistisch

  • Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen kommentiert Arbeitsmarktzahlen für Dezember 2012 - "Das Umfeld wird schwieriger, aber wir sind gut gewappnet."

  • Wann, was, wo gebaut wird

Leseprobe

Seminar der ARGE Werkverträge und Zeitarbeit am 29. November 2012 im Sheraton Flughafenhotel Frankfurt 

„Eine Lanze für den Werkvertrag“

Der Werkvertrag in der Kritik

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Die Parole gegen so genanntes Lohndumping in der Leiharbeit kommt nun auch im Bereich der Arbeit auf werkvertraglicher Basis zum Einsatz. Nachdem die Zeitarbeit unlängst Stein des Anstoßes für Kritik seitens der Gewerkschaften, der Linkspartei und der SPD war, hat sich der Fokus nun auf Arbeiten auf Werkvertragsbasis gerichtet.

Die CGZP-Entscheidung, die seit 1. November 2012 eingreifenden Tarifverträge über Branchenzuschläge in der Zeitarbeit und die erste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung vom 31.12.2011 scheinen die Zeitarbeit jetzt als solides Konstrukt etabliert zu haben. 

Vor diesem Hintergrund scheinen Presse und Medien den Unternehmen den Abschluss von Werkverträgen grundsätzlich als verdächtiges Vorgehen ansehen zu wollen, als Indiz also, das auf eine mögliche Untergrabung der inzwischen gewonnenen Situation in der Zeitarbeit hinweisen soll. Als „neuer Versuch einer Umgehung des sozialen Arbeitsrechts durch funktionswidrig eingesetzte Werkverträge“ kritisierte beispielsweise im Juli 2012 der Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität in Köln, Prof. Dr. Ulrich Preis, den Einsatz von Unternehmern, bzw. Arbeitnehmern auf Werkvertragsbasis.

Inwieweit ist der seit dem 01.01.1900 in den §§ 631 ff. BGB fest verankerte und bis heute uneingeschränkt geltende Werkvertrag ein vertretbares Wirtschaftsmodell? Dieser und weiteren Fragen widmete sich das Seminar der Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit am 29. November 2012 im Sheraton-Flughafenhotel, Frankfurt, und konterte u. a. mit dem Motto „Eine Lanze für den Werkvertrag“.

Die Arbeitsgemeinschaft – kurz ARGE – die kürzlich ihren Sitz von Heidelberg nach Mannheim in die ehemalige Alte Reichsbank verlagerte, informierte unter der Leitung des Rechtsanwalts Prof. Dr. Hansjürgen Tuengerthals einmal mehr Unternehmer und Arbeitgeber unterschiedlichster Branchenzweige durch inhaltliche Vertiefungen in den Themenkomplex.

Als Einstieg in das Seminar berichtete Siegfried H. Leister, Vorsitzender des Kuratoriums der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft, über seine Erfahrungen mit der Entwicklung der Werkverträge nach dem Werkvertragsabkommen von 1989 besonders hinsichtlich ungarischer Unternehmen. Mit einem historischen Rückblick begann Michael Rothenhöfer und erläuterte die Entwicklung und den Einsatz von Werkverträgen in Schlachtbetrieben: Arbeit auf werkvertraglicher Basis sei nie als ein Mittel „frühkapitalistischer Ausbeutung“, wie kürzlich vom nordrhein-westfälischen Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) geäußert, verstanden worden. Durch das heute gängige Outsourcen von Schlachtung und Zerlegung in der Fleischwirtschaft würden Werkunternehmen diese Arbeitsschritte unter der Weisung eigener Vorarbeiter vollkommen selbstständig organisieren. Damit verbiete sich der Vorwurf der Unseriosität.

Die immer wieder kehrende Kritik seitens der Gewerkschaften, die schließlich für eine negative Konnotation des Begriffs „Werkvertrag“ in der Öffentlichkeit sorge, diene vor allem dem Zweck die eigenen Einflusssphären zu sichern. Schließlich würden Werkverträge auch für hoch bezahlte Fachleute verwendet – eine Maßnahme, die den Nimbus des „Lohndumpings“ aushebelt.

Schlechte Presse trotz Anerkennung und Erleichterung der Durchführung werkvertraglicher Tätigkeit seitens der neuen Rechtsprechung
 
Leider zeigt sich, dass die Entwicklungen, besonders der letzten fünf Jahre, eine Erschwernis der fairen Umsetzung von werkvertraglichen Arbeitsverhältnissen in seriösen Werkunternehmen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Hansjürgen Tuengerthal verwies in diesem Zusammenhang auf drei schwerwiegende Problembereiche der Fleischwirtschaft, die den Negativtrend von werkvertraglichen Arbeitsverhältnissen bedingen. So machten es der Preisdruck und der daraus resultierende, außerordentliche Wettbewerbsdruck, den Betrieben immer schwerer eine, von allen Vertragspartnern angestrebte angemessene Entlohnung für erbrachte Leistungen zu erbringen. Der nahezu ruinöse Wettbewerb einer (...)



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