Die
Allgemeinverbindlichen Tarifverträge. |
Gesetzlicher
Mindestlohn in Deutschland
Ab 01.01.2015 gilt in
Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Zur Zeit beträgt
dieser 9,82 € und muss
in allen Branchen gezahlt werden. (Liegen Tarifverträge über
diesen Mindestlohn gilt der höhere Wert). Ab 01. Juli 2022
steigt der Mindestlohn auf 10,45 € und ab 01. Oktober auf
12,00 €. Zukünftig wird der Mindestlohn weiterhin auf der
Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission angepasst,
erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar
2024.
Die Minijobgrenze beträgt zur Zeit 450,00 € und wird ab 01.
Oktober 2022 auf 520,00 € angehoben.
Nach § 1 Abs. 2a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes müssen
auch Personaldienstleister zwingend ihren Mitarbeitern die
Arbeitsbedingungen - also auch die Entgelte - eines
allgemeinverbindlichen Tarifvertrages gewähren, wenn die
Mitarbeiter Tätigkeiten ausführen, die in den Geltungsbereich
eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages
fallen.
In der Arbeitnehmerüberlassung wurde der Mindestlohn
erstmals ab 01.01.2012 eingeführt. Zur Zeit beträgt der
gesetzliche Mindestlohn im gesamten Bundesgebiet 10,88 €.
Der aktuelle Tarifvertrag in der Arbeitnehmerüberlassung ist
bis zum 31.12.2022 gültig.
(BAnz AT 31.08.2020 V1) |
1.
Gebäudereinigung
gültig bis 31. Dezember 2023
(BAnz
AT 30.03.2021 V1)
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Zur
Zeit beträgt der Mindestlohn 11,55 € (Bundesgebiet) für Innen- und Unterhaltsreinigung
(1)und
14,81 € für Glas- und Fassadenreinigung (6).
Ab 01.01.2023 steigt der Lohn in Gruppe 1 auf 12,00 €
und in Gruppe 6 auf 15,20 € |
2.
Maler und Lackiererhandwerk
gültig bis 31. Mai 2022
(BAnz
AT 30.04.2021 V3)
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Für
ungelernte Arbeitnehmer/-innen gilt zur Zeit ein einheitlicher
Mindestlohn von 11,40 €.
Für gelernte Arbeitnehmer/-innen, Gesell(en)/-innen gilt
zur Zeit ein einheitlicher Mindestlohn von 13,80 €
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3.
Elektrohandwerke
gültig bis 31.Dezember 2024
(BAnz
AT 11.12.2019 B1)
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Zur
Zeit beträgt der Mindestlohn 12,90 € einheitlich für
das gesamte Bundesgebiet. Die nächste Erhöhung findet am
01.01.2023 statt und beträgt 13,40 € und am 01.01.2024
eine weitere Steigerung auf 13,95 €
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4. Dachdeckerhandwerk
gültig bis 31. Dezember 2023
(BAnz
AT 28.12.2021 V1)
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Für
ungelernte Arbeitnehmer/-innen beträgt der aktuelle Mindestlohn
einheitlich 13,00 €. Ab 01.01.2023 ist eine Erhöhung auf
13,30 € vereinbart worden.
Für gelernte Arbeitnehmer/-innen, Gesell(en)-innen zur Zeit 14,50
€. Ab 2023 14,80 €
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5. Abfallwirtschaft
einschl. Straßenreinigung und
Winterdienst
gültig bis 30. September 2022
(BAnz
AT 27.12.2019 V1)
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Der
Mindestlohn beträgt zur Zeit einheitlich 10,45 € |
6.
Pflegebranche
gültig bis 31. Januar 2024
(BAnz
AT 26.04.2022 V1)
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Für
ungelernte Arbeitnehmer/-innen im gesamten Bundesgebiet zur Zeit
12,55
€. Ab 01.09.2022 eine Erhöhung auf 13,70 €.
Weitere Erhöhungen ab 01.05.2023 auf 13,90 € und ab
01.12.2023 auf 14,15 €.
Weitere Mindestlöhne gibt es für Pflegekräfte mind.
1-jährige Ausbildung sowie Pflegefachkräfte
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7.
Gerüstbauer-Handwerk
gültig bis 30. September 2023
(BAnz
AT 28.09.2021 V1)
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Zur
Zeit beträgt der aktuelle Mindestlohn einheitlich 12,55
€, ab 01.10.2022 eine Erhöhung auf 12,85 € |
8. Schornsteinfegerhandwerk
gültig bis 31. Dezember 2022
(BAnz
AT 09.07.2021 B3)
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seit
01.07.2021 beträgt der einheitliche Mindestlohn 13,80 € |
9.
Fleischwirtschaft
gültig bis 30. November 2024
(BAnz
AT 30.12.2021 V1) |
Der aktuelle
Mindestlohn beträgt zur Zeit einheitlich 11,00 €. Ab
01.12.2022 steigt er auf 11,50 € und ab 01.12.2023 auf 12,30
€ |
10.
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
gültig bis 30. September 2023
(BAnz
29.10.2021 V1) |
Ab
01.11.2021 beträgt der Mindestlohn einheitlich 12,85 €,
ab 01.08.2022 steigt der Mindestlohn auf 13,35 € |
Natürlich
gibt es noch weitere Allgemeinverbindlich erklärte
Tarifverträge nach Wirtschaftszweigen, die wir hier nicht
aufgeführt haben.
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Eine
Übersicht finden Sie z.B. auf den Seiten des Bundesministerium
für Arbeit und Soziales unter Tarifverträge (Verzeichnis
der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, Stand
1. April 2022 [PDF, 281KB]) |